AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Mit der Annahme unserer Maklerdienste oder Verwendung unserer Angebotsangaben anerkennt der Nutzer bzw. Interessent die nachstehenden Geschäftsbedingungen.

Angebote

  1. Alle Objektangaben und Mitteilungen erfolgen freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.

Unsere Angebote basieren auf den uns vom Auftraggeber oder vom Verkäufer beauftragten Dritten erteilten Informationen.

Sieben Immobilien übernimmt keinerlei Gewähr, Garantie oder Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Qualität der bereitgestellten Informationen.

Vorkenntnis des Angebotsempfängers

  1. Falls das angebotene Objekt dem Auftraggeber bzw. dem Interessent bereits bekannt ist, so ist er verpflichtet uns dies unverzüglich innerhalb von 5 Tagen schriftlich anzuzeigen, wobei die Quelle der vorigen Kenntnis präzise und nachweisbar anzugeben ist. Unterlässt er diese Anzeige, ist er im Falle eines Vertragsabschlusses über das im Angebot nachgewiesene Objekt zu Zahlung der vereinbarten Maklercourtage verpflichtet.

Provisionspflicht

  1. Die Maklercourtage ist vom Käufer zu zahlen. Eine Mitursächlichkeit unserer Tätigkeit genügt.

Die Provision ist verdient und fällig, sobald durch unsere Vermittlung bzw. aufgrund unseres Nachweises ein Vertrag zustande gekommen ist. Unsere Provision ist nach Rechnungserhalt innerhalb von 5 Tagen zu zahlen.

Der Provisionsanspruch entsteht auch z.B. bei Kauf statt Miete und umgekehrt, Erbbauchrecht statt Kauf, wie auch bei Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung. Der Anspruch besteht auch dann, wenn der Vertragsabschluss nach Ablauf unserer Maklertätigkeit erfolgt. Übereinstimmung von Angebots- und Abschlussbedingungen ist nicht erforderlich.

Provisionssätze:

bei Vermietungen (Wohneinheiten) 2,38 Kaltmieten inkl. MwSt. zu zahlen vom Auftraggeber

bei Gewerbevermietungen 3 Monatskaltmieten zzgl. der ges. MwSt. zu zahlen vom Mieter

bei Verkauf 5,95 % vom Kaufpreis inkl. der ges. MwSt. zu zahlen vom Käufer

bei Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern je nach Vereinbarung, entweder 50:50 Aufteilung, oder Verkäuferprovision.

Weitergabeverbot

  1. Sämtliche mitgeteilten Informationen sind vertraulich und für den Auftraggeber persönlich bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen an Dritte weiterzugeben. Sollte aufgrund der Weitergabe ein Hauptvertrag zustande kommen, so ist der Kunde bzw. Auftraggeber verpflichtet, uns die vereinbarte Maklerprovision zu bezahlen.

Kontaktaufnahme / Besichtigungen

  1. Eine Kontaktaufnahme mit dem Eigentümer darf nur mit unserer Zustimmung erfolgen. Von direkten Verhandlungen und deren Inhalt sind wir unaufgefordert zu unterrichten.

6.1. Besichtigungen sind nur nach Abstimmung und in unserer Begleitung möglich.

Vertragsabschluss

  1. Der Auftraggeber hat den Makler unverzüglich von einem Vertragsabschluss zu unterrichten. Der Auftraggeber ist verpflichtet eine Vertragsabschrift an den Makler zu übersenden. Wir sind berechtigt bei Vertragsabschluss anwesend zu sein, ein Termin ist uns daher rechtzeitig mitzuteilen.

Doppeltätigkeit

  1. Wir sind berechtigt sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig zu werden.

Gerichtsstand ist Delmenhorst