Energieausweis für Vermietung & Verkauf von Immobilien
Wenn Sie eine kommerzielle, gewinnorientierte Immobilienanzeige aufgeben, egal ob zur Verpachtung, Vermietung oder zum Verkauf, müssen sie die relevanten energetischen Kennzahlen mit angeben.
Seit Mai 2014 ist es Pflicht die Energieeffizienzklasse mit im Energieausweis anzugeben. Dadurch soll gewährleistet werden, dass die Verbraucher die Angaben auf den ersten Blick verstehen. Deshalb wurde die gleiche Einteilung, wie sie schon von Haushaltsgeräten bekannt ist verwendet. H steht hierbei für einen sehr hohen Energieverbrauch, während A+ die effizienteste Energieklasse ist. Achten Sie unbedingt darauf, dass diese Werte im Energieausweis eingetragen werden.
Bei der Besichtigung eines Objektes müssen Sie außerdem jedem Interessenten den Energieausweise schon vorab zeigen, auch ohne Aufforderung. Die Übergabe des Energieausweises findet nach der Unterzeichnung des jeweiligen Kauf-, Miet- oder Pachtvertrages statt. Ob in Form des Originals oder einer Kopie bleibt Ihnen überlassen.
Sie benötigen einen Energieausweis?
Bei Auftragserteilung zum Verkauf Ihrer Immobilie, übernehmen wir die Kosten zur Erstellung des Energieausweis und kümmern uns um die Erteilung.
Haben Sie noch weitere Fragen zum Energieausweis können Sie sich jederzeit vertrauensvoll an uns wenden.